Unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder von anderen erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieses Exposés können wir daher nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis, auf Basis des hier vorliegenden Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte, zustande.
Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Exposés/Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags bereits bekannt, so hat er uns dieses unverzüglich und schriftlich, jedoch nicht später als 3 Tage nach Erhalt unseres Nachweises/Exposés, mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés und ähnliches sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Evina Estate behält sich das Recht vor, die Empfänger unserer Exposés auch zukünftig über Immobilienangebote telefonisch oder schriftlich (postalisch oder per E-Mail) zu informieren, sofern diese der Vorgehensweise nicht ausdrücklich widersprochen haben. Es gelten ferner unsere Datenschutzbestimmungen.
Gegenüber Unternehmern wird kein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des zulässigen der Geschäftssitz des Maklers.
Sollten eine oder mehrere vorstehende Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt werden. Die wirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.